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HEGA 06/10 - 02 -Teilhabe am Arbeitsleben – Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

SP III 13 – 5385 / 6533.6 / 5392.103 / II-2071

21.06.2010
31.05.2015
Information
Weisung

Zusammenfassung

Die fachlichen Anforderungen an das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 3 und 4 der Werkstätten-Verordnung (WVO) wurden weiterentwickelt und konkretisiert.

1. Ausgangssituation

Fachliche Anforderungen an das Eingangsverfahren (EV) und den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM waren bisher in dem mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen vereinbarten Rahmenprogramm (BA-Info 2002) geregelt.

Unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen sind die fachlichen Anforderungen nach den §§ 3 und 4 WVO aktualisiert und in dem beiliegenden Fachkonzept zusammengefasst worden.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Durch das Fachkonzept sollen die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessert und somit ein Beitrag zur Umsetzung der in der VN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verankerten Zielsetzung beruflicher Inklusion geleistet werden.

Das Fachkonzept trägt den aktuellen behinderten- und bildungspolitischen Entwicklungen bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung Rechnung. Dies soll insbesondere durch eine stärkere Berücksichtigung von Eingliederungsmöglichkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt, eine personenorientierte Maßnahmegestaltung sowie durch eine Maßnahmekonzeption und -durchführung auf der Grundlage von Kompetenzfeststellungen erreicht werden.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Das Fachkonzept

  • regelt die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach §142 SGB IX zu beachtenden fachlichen Anforderungen an das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich,
  • ist Grundlage für die Durchführung dieser Maßnahmen in anerkannten WfbM,
  • dient der Qualitätssicherung und
  • soll eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungsangebote ermöglichen.

Es ersetzt das mit BA-Info 10/2002 bekanntgegebene Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen.

Die durch das Fachkonzept erforderlichen Änderungen und Anpassungen sind möglichst zügig umzusetzen. Zielvorstellung ist, dass die notwendigen Anpassungen/Änderungen noch im Herbst 2010 umgesetzt werden und für die noch nicht realisierbaren (Detail-) Anpassungen ein konkreter Zeitplan vorliegt. Die Durchführung von EV/BBB auf der Grundlage des Fachkonzeptes ist für alle Teilnehmer vorzusehen, die im Herbst 2010 in eine Maßnahme EV bzw. BBB eintreten; laufende Maßnahmen werden von der Einführung des Fachkonzeptes nicht berührt. Dies setzt voraus, dass der Dialog mit den WfbM bzw. Landesarbeitsgemeinschaften der WfbM zur Abstimmung der weiteren Umsetzungsschritte und -inhalte durch die Agenturen für Arbeit bzw. Regionaldirektionen möglichst zeitnah aufgenommen wird.

Die zeitliche Zielvorstellung und die weiteren Umsetzungsschritte sind mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen besprochen worden.

Für die Information der Ratsuchenden über die Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von WfbM wird den Agenturen für Arbeit im Oktober 2010 ein entsprechender Flyer zur Verfügung gestellt.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen:

  • berücksichtigen die fachlichen Anforderungen im Rahmen der Anerkennung der Werkstätten für behinderte Menschen gem. §142 SGB IX,
  • informieren die WfbM über das neue Fachkonzept und die weiteren Umsetzungsschritte,
  • stimmen mit den WfbM das Durchführungskonzept ab,
  • stimmen sich mit der Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM über Inhalt der Umsetzung entsprechend dem Fachkonzept sowie über die Zeitplanung ab.

Die Agenturen für Arbeit:

  • beachten die fachlichen Anforderungen des Fachkonzeptes bei der Entscheidung über Maßnahmen in WfbM,
  • berücksichtigen das Fachkonzept im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen im Fachausschuss der WfbM,
  • stimmen sich mit den WfbM über Inhalt der Umsetzung entsprechend dem Fachkonzept sowie über die Zeitplanung ab.
  • schließen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern im Fachausschuss eine Zielvereinbarung mit der jeweiligen WfbM über Umfang der betrieblichen Praktika im Rahmen des BBB an.

Gezeichnet Unterschrift

Anlage (PDFPDF, 69 KB)