Kritische Fördersituation für Inklusionsunternehmen in Berlin und Westfalen-Lippe
Die Fördersituation für Inklusionsunternehmen spitzt sich aktuell sowohl in Berlin als auch in Westfalen-Lippe zu. In Berlin sind die Nachteilsausgleiche für Inklusionsunternehmen mittlerweile so gering, dass Standortschließungen und der Abbau von Arbeitsplätzen drohen. In Westfalen-Lippe werden schon bald die zusätzlichen Mittel aus dem Programm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ aufgebraucht sein, so dass eine Förderbeschränkung für neue Arbeitsplätze der Zielgruppe in Inklusionsunternehmen notwendig ist.
Unsere Berliner Landesarbeitsgemeinschaft hat sich mit einem öffentlichen Hilferuf an die Medien und die Sozialverwaltung in der Hauptstadt gewandt. Demnach ist die Fördersituation für Inklusionsunternehmen in Berlin mittlerweile so angespannt, dass die Firmen Verluste machen, Standorte geschlossen werden und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden müssen. Problematisch ist dabei nicht nur die Höhe der Nachteilsausgleiche, sondern auch die fehlende Pauschalierung, die in anderen Bundesländern üblich ist. In weiterführenden Gesprächen mit der Sozialverwaltung soll zeitnah über mögliche Lösungen beraten werden.
In Westfalen-Lippe werden, laut einer aktuellen Berichtsvorlage des LWL-Sozialausschusses, die zusätzlichen Mittel aus dem Programm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ (AiB) voraussichtlich bis spätestens Ende 2017 durch Bewilligungsbescheide vollständig gebunden sein. Aus dem Programm können insgesamt mehr als 300 neue Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen in Inklusionsunternehmen geschaffen werden, von denen bis Ende Juli 2017 bereits 173 bewilligt wurden und die restlichen Arbeitsplätze bereits durch vorliegende gute und nachhaltige Aufbau- und Erweiterungskonzepte verplant sind. Weitere Einstellungen sind aber für Werkstattwechsler und zur Werkstattvermeidung möglich, ebenso investive Förderungen neuer Arbeitsplätze. An dieser Stelle wird deutlich, dass das große Engagement des LWL und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Schaffung von neuen tragfähigen Arbeitsplätzen in Inklusionsunternehmen letztendlich durch das nicht tragfähige alleinige gesetzliche Finanzierungskonzept der Ausgleichsabgabe konterkariert wird.
Wie neue Arbeitsplätze für Mitarbeiterinnen der Zielgruppe nach § 215 SGB IX n.F. nach Verausgabung der AiB-Mittel gefördert werden sollen, bleibt unklar. Es steht zu erwarten, dass mit der ausgesprochenen Förderbeschränkung der Ausbau der Beschäftigungssituation für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in der bisherigen Form nicht fortgesetzt werden kann und notwendige Erweiterungsvorhaben der bestehenden Inklusionsunternehmen zunächst nur investiv gefördert werden können. Wie der LWL mitteilt, ist die Gewährung der Nachteilsausgleiche für bestehende Arbeitsplätze langfristig gesichert.
Die bag if wird gemeinsam mit den betroffenen Landesverbänden die nun gebotene politische und öffentliche Einflussnahme voranbringen.