Inklusion im Arbeitsmarkt

Was sind Inklusionsunternehmen?

Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzten, die nach § 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.

Leuchtturmfunktion

In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeitenden nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden. Inklusionsunternehmen zeichnen sich als Leuchttürme der sozialen Marktwirtschaft aus, indem sie mit einer hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen den Ansprüchen der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des freien Marktes genügen.

Entwicklung

Ende der 1970er Jahre wurden die ersten Inklusionsunternehmen in Deutschland gegründet. Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Oktober 2000 und der Implementierung des SGB IX im Juli 2001 wurden Inklusionsunternehmen hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung und Finanzierung gesetzlich definiert. Damit erhielten sie einen festen Platz im System der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die mit dem neuen Rechtsstatus verbundene Planungssicherheit hat zu einer anhaltenden Welle an Firmenneugründungen geführt. Heute arbeiten fast 1.000 Unternehmen, Betriebe und Abteilungen in den verschiedensten Branchen. Das Spektrum reicht von industrieller Fertigung über Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu Multimedia- und IT-Unternehmen.

Einzigartiges Unternehmensmodell

In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Indem Inklusionsunternehmen die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern, tragen sie genau dafür Sorge. Im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Effizienz und gleichberechtigter beruflicher Teilhabe verfolgen sie ein Leitbild, das den höchsten Ansprüchen der sozialen Marktwirtschaft gerecht wird: Marktorientiertes Wirtschaften mit inklusivem Kern.

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