Referentenentwurf zum „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ liegt vor
Mit dem Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ hat das BMAS zum Jahresende zahlreiche Maßnahmen angekündigt, die zu mehr Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt führen sollen.
Mit der Abschaffung der Deckelung im Budget für Arbeit, der Einführung einer 4. Staffel in der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, und der Streichung des Vermittlungsauftrags für Inklusionsbetriebe im § 216 SGB IX werden Forderungen der bag if im Gesetzentwurf berücksichtigt.
Die bag if hat den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, aber auch Nachbesserungsbedarf, u.a. zum Budget für Ausbildung erkannt. Hier finden Sie den Gesetzentwurf und die Stellungnahme der bag if.