Anhörung zur IFD Ausschreibungspflicht
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages führte im Juli eine Anhörung zur Ausschreibung von IFD Leistungen durch. Dr. Richard Auernheimer, Beiratsvorsitzende der BAG-IF und geladen als Sachverständiger, fand deutliche Worte: “In keinem anderen Sozialbereich wird die Professionalisierung, wenn an der Ausschreibungspflicht festgehalten wird, so gering bewertet wie in diesem Bereich der Behindertenhilfe. Die Ausschreibung der IFD Leistungen ist eine Absage an die Fachlichkeit.”
Die Stellungnahmen: 17_11_555_Anhörung IFD
Fragestunde zum Thema im Bundestag:110707 Fragen und Antworten mündliche Fragestunde Markus Kurth