Lahnsteiner Erklärung
In einer Erklärung, die von der Mitgliederversammlung am 17.06.2013 in Lahnstein verabschiedet wurde, spricht sich die bag-if dafür aus, die Zahl der Arbeitsplätze in Integrationsfirmen und anderen sozial und inklusiv ausgerichteten Unternehmen zu erhöhen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben schneller, direkter und in ausreichendem Maße voranzubringen. Die bag-if beruft sich dabei auf die Konvention der Vereinten Nationen (UN) zu den Rechten behinderter Menschen, die seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. Danach sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte Arbeit in einem offenen und integrativen Arbeitsmarkt zu verdienen.
Die Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland ist von diesem UN-Ideal noch weit entfernt. Die Belange schwer-/behinderter Menschen müssen deshalb zu einem „Handlungsschwerpunkt der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik werden“, fordert die bag-if.
Die bag-if hält es daher für notwendig:
- die Ausgleichsabgabe angemessen zu erhöhen und zweckentsprechend zu verwenden,
- die Eingliederungshilfe zu reformieren,
- ein Sonderprogramm zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen aufzulegen, das aus Bundesmitteln finanziert wird,
- und das Budget für Arbeit, als personenbezogenes Förderinstrument (Integrationsinstrument) besser umgesetzt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen umfassend zu fördern. Ferner fordert die bag-if öffentliche Einrichtungen auf, geltendes Recht zu anzuwenden und bei der Vergabe von Aufträgen soziale Kriterien einzubeziehen. Der Begriff des Integrationsprojekts soll im Sozialgesetzbuch IX neu gefasst werden. Die bag-if fordert die Parteien auf, die Mittel nicht länger institutionell, sondern personenzentriert zur Verfügung zu stellen, um sie darin zu stärken, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Integrationsfirmen in Deutschland sind erfolgreiche Wirtschaftsunternehmen und Musterbeispiele für inklusive Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Allen Unternehmen werden die durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehenden behinderungsbedingten Minderleistungen und erforderlichen behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattungen durch finanzielle Förderung ausgeglichen. Diese Nachteilsausgleiche werden durch Mittel aus der Ausgleichsabgabe refinanziert. Die dauerhafte Sicherung der Nachteilsausgleiche ist für die Unternehmen eine wichtige Voraussetzung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
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