BTHG eröffnet Chancen für die Umsetzung der “Unterstützten Beschäftigung im Zuverdienst”
Am 17.12.2015 hatte die SPD zu einem Fachgespräch “Zuverdienst als Maßnahme der beruflichen Teilhabe” eingeladen. Anlass für das Gespräch war das von 14 Verbänden getragene Positionspapier zur “Unterstützten Beschäftigung im Zuverdienst”.
An dem Fachgespräch haben Kerstin Tack und Gerrit Conrad (SPD), Dr. Rolf Schmachtenberg und Jörn Böttcher (BMAS), Daniel Heinisch (Deutscher Verein), Claudia Zinke (Paritätischer) sowie Claudia Rustige für die bag if und Dieter Scheytt als Mitglied der bag if teilgenommen.
Schwerpunkt des Fachgesprächs waren Überlegungen, wie die “Unterstützte Beschäftigung im Zuverdienst” als Maßnahme der beruflichen Teilhabe im neuen Bundesteilhabegesetz rechtlich verstetigt werden kann. Zu Beginn stellten der Deutsche Verein, die bag if und der Paritätische die wesentlichen Kernpunkte des Positionspapiers der Verbände und die Problemlagen in der Praxis vor.
Im Verlauf des Gesprächs zeigte sich, dass das BMAS die Möglichkeit sieht, die “Unterstützte Beschäftigung im Zuverdienst” als Maßnahme der beruflichen Teilhabe im Rahmen der alternativen Anbieter umzusetzen. Allerdings sollen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens möglichst wenige Regelungen für diese getroffen werden, so dass die Länder Spielräume für personenzentrierte Ansätze und die Gestaltung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten, wie z. B. den Zuverdienst bekommen.
Im SGB IX bzw. im BTHG selbst soll daher die “Unterstützte Beschäftigung im Zuverdienst” nicht als neuer Begriff verankert werden. Das BMAS hat aber unseren Hinweis aufgegriffen, zu prüfen, ob der Zuverdienst in der Gesetzesbegründung zu den alternativen Anbietern beispielhaft aufgenommen werden kann.