Förderrichtlinie zum 150-Mio-Programm veröffentlicht
Die Förderrichtlinie zum Programm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ wurde am 21.04.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Auszahlung der ersten Tranche an die Integrationsämter geht das Programm zum 01.05.2016 in die Fläche. Wir haben die wichtigsten Punkte noch einmal für Sie zusammengefasst.
Ziel des Programms ist es, durch zusätzliche 150 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds neue Arbeits- und Ausbildungsplätze in Integrationsprojekten nach § 132 SGB IX zu schaffen. Die Mittel können sowohl für a) Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung, b) besonderen Aufwand als auch, c) für den Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen nach § 27 SchwbAV eingesetzt werden.
Neben den bereits bekannten Zielgruppen aus § 132 Absatz 2 SGB IX sollen auch neue Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Rahmen des Programms gefördert werden. Chronisch psychisch Kranke sollen im Programm besonders berücksichtigt werden. Die Leistungspflicht für diesen Personenkreis liegt jedoch beim zuständigen Reha-Träger.
Unternehmen können finanziell besonders berücksichtigt werden, wenn sie verstärkte bzw. innovative Aktivitäten zum Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung oder zur Verbesserung der beruflichen Weiterbildung verfolgen.
Die Integrationsämter erhalten die zusätzlichen Mittel ab dem 01. Mai 2016 in drei Tranchen. Die Zuteilung der Mittel an die Länder erfolgt nach dem für die Ausgleichsabgabe des Jahres 2014 herbeigeführten Ausgleich. Das Programm soll von einem externen Dienstleister evaluiert werden.
Die gesamte Förderrichtlinie können Sie HIER einsehen.