VdK kritisiert Sparbeschlüsse der Bundesregierung
In einer Analyse und Bewerung der neuen Sparmaßnahmen der Regierungskoalition zieht der Betroffenenverband folgendes Fazit: “Eine Kürzung von Sozialleistungen lehnt der Sozialverband VdK generell ab, weil Empfänger von Sozialleistungen die Finanzkrise nicht verursacht haben. Betroffen von den Einsparungen bei Sozialleistungen sind vornehmlich Familien in Bedarfsgemeinschaften, behinderte und arbeitslose ältere Menschen. Durch die vorgesehenen Maßnahmen ist zu befürchten, dass Entwicklungschancen von Kindern und Teilhabechancen behinderter und arbeitsloser Menschen am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zunichte gemacht werden.” Im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe sind folgende Maßnahmen geplant:Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen. Bei diesen Leistungen geht es insbesondere um
* Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung 6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit,
* Gründungszuschuss für eine selbständige Beschäftigung,
* Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer,
* Berufsausbildungsbeihilfe für die erstmalige Ausbildung,
* Weiterbildungskosten zum Erwerb des Hauptschulabschlusses,
* besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen,
* Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und
* Kurzarbeitergeld und Wintergeld.
Neben dem Existenzgründungszuschuss ist hier die berufliche Rehabilitation der größte Ausgabenposten.