Finanzministerium beschließt Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Mit Wirkung zum 31.01.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen zahlreiche Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) in Kraft gesetzt. Für Inklusionsunternehmen relevant sind die Änderungen zum § 68 AO.
Dort hat der Gesetzgeber nun klargestellt, dass in die Beschäftigungsquote zur Anerkennung als Zweckbetrieb nun auch Beschäftigte mit 12 Wochenstunden Beschäftigungsumfang eingerechnet werden (bislang wurden nur Beschäftigte mit mind. 18 Wochenstunden berücksichtigt). Ebenso werden Beschäftigte mit psychischen Erkrankungen bei der Ermittlung der Quote berücksichtigt. Als Nachweise gelten die Leistungsbescheide des Integrationsamtes, bzw. des Rehaträgers. Die Änderungen finden Sie auf Seite 15/16 HIER.