Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention in Deutschland – 40 Jahre inklusive Beschäftigung in Inklusionsfirmen
Vor genau 10 Jahren, am 26.03.2009, trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft und ist somit seit 10 Jahren unmittelbar geltendes Recht. Für die bag if ein Anlass, Bilanz zu ziehen und gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass Inklusionsunternehmen bereits seit 40 Jahren einen inklusiven Arbeitsmarkt repräsentieren.
Im Artikel 27 der UN-BRK „Arbeit und Beschäftigung“ heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften“.
Sicher hat die BRK in den letzten 10 Jahren viel bewirkt: Ein Nationaler Aktionsplan mit zahlreichen Maßnahmen, auch zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wurde erstellt und fortgeschrieben; Bündnisse, auch mit Beteiligung der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften, wurden geschlossen; und nicht zuletzt wurden auch mit dem Bundesteilhabegesetz Wege eröffnet, um Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten zur Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Ein Blick auf die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen zeigt jedoch, dass ein inklusiver Arbeitsmarkt noch in weiter Ferne liegt. Nicht nur, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen überproportional hoch ist und bei weitem nicht so stark zurückgeht wie bei Menschen ohne Behinderung. Auch die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind bei Arbeitslosen mit Behinderung, trotz durchschnittlich besserer Qualifikation, deutlich höher als bei solchen ohne Behinderung. Die kontinuierliche Zunahme der Personen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, steht ebenfalls einem inklusiven Arbeitsmarkt entgegen.
Dabei ist es gar nicht so schwer, Inklusion im Arbeitsmarkt zu verwirklichen. Das beweisen seit 40 Jahren die Inklusionsunternehmen, früher noch Selbsthilfefirmen genannt, mit einem Unternehmensmodell, das den höchsten Ansprüchen der sozialen Marktwirtschaft gerecht wird. Im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Effizienz und gleichberechtigter beruflicher Teilhabe wird ihr wirtschaftliches Handeln durch soziales Verantwortungsbewusstsein geleitet.
Inklusionsunternehmen übernehmen eine Leuchtturmfunktion für andere Unternehmen. Dafür benötigen sie, so wie alle Arbeitgeber, die inklusiv denken und handeln wollen, entsprechende Rahmenbedingungen. Diese sind von der Politik zu gestalten. Die bag if hat hierzu, rechtzeitig zum 10. Jahrestag der UN-BRK, ihre Positionen zu mehr Teilhabe im allgemeinen Arbeitsmarkt aktualisiert. Mit der Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen kann der inklusive Arbeitsmarkt zur realistischen Perspektive werden, statt unerreichbare Vision zu bleiben.
Denn alles in allem: Die Geschichte und Entwicklung der Inklusionsunternehmen sucht auf dem Feld der Teilhabe am Arbeitsleben ihresgleichen und hat die Vision der Behindertenrechtskonvention vorweggenommen und in großen Teilen bereits verwirklicht!