Geschäftsanweisung der BA zum Programm "Job-Perspektive"
Die Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung HEGA 05/10-09 der Bundesagentur für Arbeit regelt die Leistungen der Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II. Neu darin ist unter anderem die Vorschrift, dass die Entscheidung für eine Dauerförderung vom Geschäftsführer der ARGE in jedem Einzelfall persönlich zu treffen ist.
Die Arbeitshilfe: HEGA-05-2010-Arbeitshilfe-16e-SGB-2-Anlage