Bund-Länder-Gruppe der ASMK spricht Empfehlungen aus
Seit 2007 arbeitet die Bundes-Länder-Gruppe der Arbeits- und Sozialminsterkonferenz an Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Beteiligt an den Erörterungen war auch die BAG-IF. Im Feld der beruflichenTeilhabe werden folgende Gesetzesänderungen vorgeschlagen: “Anstelle der heute im SGB IX beschriebenen Leistungen werden Leistungsmodule definiert, die der Mensch mit Behinderungen unabhängig vom Ort und Träger der Leistungserbringung – auch in Form eines Persönlichen Budgets – in Anspruch nehmen kann. Die Leistung kann durch anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie andere Leistungserbringer, die keine WfbM sind, erbracht werden. Der Rechtscharakter der WfbM bleibt unverändert. Die an andere Leistungserbringer zu stellenden fachlichen Anforderungen sollen durch Bundes- oder Landesrahmenvorschriften vorgegeben werden als Grundlage für Vereinbarungsregelungen auf der örtlichen Ebene entsprechend §§ 75 ff. SGB XII.
• Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen (weiterhin) alle Module vorhalten (fachliche Anforderung wie bisher). Andere Leistungserbringer können einzelne Module anbieten. Für diese Module (z.B. Modul „Beschäftigung“) sollen im Grundsatz auch die hierfür in WfbM maßgeblichen Anforderungen gelten.
• Die nach geltendem Recht auf Leistungen in anerkannten WfbM für behinderte Menschen beschränkten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und der arbeitsrechtliche Status (auch in Bezug auf Zahlung von Arbeitsentgelten mit Grund- und Steigerungsbetrag) sollen künftig umfassend auch bei anderen Leistungserbringern für den Menschen mit Behinderungen zur Anwendung kommen”
Das Ergebnispapier:10-0904 ASMK BL-Gruppe Eckpunkte
Beschlussvorlage: 10-0904 ASMK Antrag RLP und NS