Stellungnahme der BAG WfbM zur Reform der Eingliederungshilfe
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen bewertet in einer ausführlichen Stellungnahme den in der Arbeits- ud Sozialminsterkonferenz geführten Diskussionsprozess. Darin heißt es u.a.: “Die Ausrichtung zu einer stärker am individuellen Bedarf der Person orientierten Leistungserbringung wird von der BAG WfbM schon lange gefordert und unterstützt. Die Ausrichtung der individualisierten Bedarfsdeckung an der Person kann jedoch nicht damit gleichgesetzt werden, Institutionen aufzugeben oder die Rehabilitationsträger aus der im § 19 SGB IX verankerten Strukturverantwortungt zu entlassen.” “Die BAG WfbM untertsützt das Ansinnen der ASMK, mehr Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen, die eine Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt haben. Es sollte jedoch klargestellt sein, dass eine ‘Alternative’ zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt nur eine Beschäftigung unter vergleichbaren Kriterien sein kann. Der intendierten Absicht, die ‘Alternative’ von Werkstatterarbeit sei eine Form von Erwerbsarbeit, ist nicht zuzustimmen.”
Die Stellungnahme: Stellungnahme BAGWfbM Weiterentwicklung Eingliederungshilfe