GRÜNE kritsieren finanzielle Schlechterstellung Behinderter
Mit zwei Fragen an die Bundesregierung problematisiert der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Markus Kurth geplante Leistungskürzungen bei behinderten Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihren Eltern leben und beim Ausbildungsgeld.Die Fragen: “Welche Konstellationen des Zusammenlebens fallen unter die geplante Neueinführung der Regelbedarfsstufe 3 (Drucksache 17/3404) und wie begründet die Bundesregierung für die jeweils betroffenen Konstellationen den um monatlich 68 Euro gegenüber alleinstehenden oder alleinerziehenden Leistungsberechtigten (Regelbedarfsstufe 1) bzw. monatlich 37 Euro gegenüber Ehegatten und Lebenspartnern sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufe 2) niedrigeren Bedarf?
In einer weiteren Frage problematisiert Markus Kurth, dass (behinderte) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit diesen Personen dennoch oft einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II genehmigt. Von dieser Praxis möchte die Bundesagentur nur Abstand nehmen, so dass der Mehrbedarf künftig nicht mehr gedeckt ist. Weder das BAföG noch das SGB III kennen allerdings einen behinderungsbedingten Mehrbedarf. Herr Markus Kurth stellt daher folgende Frage an die Bundesregierung:
Plant die Bundesregierung auch Auszubildenden und Studierenden mit Behinderungen, die gemäß § 7 Abs. 5 SGB II bislang keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und somit auch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 4 SGB II haben, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu gewähren und falls nicht, inwiefern plant die Bundesregierung einen entsprechenden Mehrbedarf im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuches einzuführen?”