bag if: Inklusionsunternehmen auf sofortige Unterstützung in der Corona-Krise angewiesen
Die schnelle Ausbreitung der Corona-Pandemie stellt viele der Inklusionsunternehmen in Deutschland vor existentielle Herausforderungen. Um die wirtschaftlichen Schäden für Inklusionsunternehmen zu begrenzen und einen möglichen Arbeitsplatzabbau auch für Menschen mit Behinderungen zu verhindern, sind sofortige staatliche Hilfen nötig.
Besonders betroffen sind vor allem die im weitesten Sinne mit Veranstaltungen im Zusammenhang stehenden Unternehmen – Hotels, Tagungshäuser, gastronomische Betriebe, Caterer, Geschirrverleiher und andere. Mit der bundesweiten Schließung von Kindergärten und Schulen ist nun auch noch die große Zahl der in der Gemeinschaftsverpflegung tätigen Unternehmen stark betroffen. Umsatzverluste von bis zu 100% sind keine Seltenheit.
Um eine schnelle und unbürokratische Hilfe in Gang zu bringen, hat sich die bag if bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt und um Unterstützung gebeten. Sowohl die BIH als auch das BMAS haben die Problemanzeige aufgegriffen und schnell über mögliche Lösungen nachgedacht. Viele der Integrationsämter haben als schnelle Liquiditätshilfe die sofortige Auszahlung der sonst nachträglich gezahlten laufenden Leistungen veranlasst. Einige weitere Hilfsmöglichkeiten sind in Überlegung. Beim BMAS hat die bag if einen Sonderfonds aus Mitteln des Ausgleichsfonds angeregt, um die gefährdeten Arbeitsplätze zu erhalten. Das BMAS hat zunächst auf die allgemeinen Maßnahmen des großen Rettungsschirms der Bundesregierung verwiesen. Diese sollen noch in dieser Woche in einem Gesetzentwurf vorliegen.
Die bag if hat dem BMAS gegenüber einige konkrete Anliegen formuliert, die bei den staatlichen Hilfen zu berücksichtigen sind:
- Die staatlichen Lohnfortzahlungen für Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht zur Arbeit gehen können, müssen auch für die Personen gelten, die nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar (aufgrund behördlicher Anordnungen) daran gehindert werden, zur Arbeit zu gehen (Schul- und Kitaverpflegung).
- Die schnellen und notwendigen Liquiditätshilfen müssen unbedingt auch als Zuschüsse gewährt werden. Darlehen müssen in Zuschüsse wandelbar sein (Risikokapital). Nicht nur für Einrichtungen der Behindertenhilfe, sondern auch für am Markt tätige Inklusionsunternehmen.
- Es muss sichergestellt sein, dass alle Maßnahmen aus dem „großen Schutzschild” der Bundesregierung für Unternehmen und Beschäftigte auch für gemeinnützige Inklusionsunternehmen zur Verfügung stehen (Steuerstundung, Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, Liquiditätshilfen der KfW-Bank, Bürgschaften für Betriebsmittel, etc.). Denn Inklusionsunternehmen benötigen diese Maßnahmen ganz besonders dringend, weil die Rücklagen aufgrund der Gemeinnützigkeit in der Regel gering sind.
- Die Kurzarbeitsregelung, dass mindestens 10% der Beschäftigten von einem Beschäftigungsausfall betroffen sein müssen, muss aufgrund des Branchenmix vieler Inklusionsunternehmen für die jeweiligen Geschäftsfelder oder Objekte gelten.
Auf die aktuelle Nachfrage der bag if bei der KfW-Bank wurde mitgeteilt, dass man daran arbeite, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien auch gemeinnützige Unternehmen Zugang zu den Corona-Soforthilfen bekommen.
Klar ist: Die Inklusionsunternehmen brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Unterstützung. Es sind jetzt die nötigen Schritte zur Unterstützung von Inklusionsunternehmen in die Wege zu leiten, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, die beim Verlust des Arbeitsplatzes auf deutlich größere Hindernisse stoßen als andere Beschäftigte. Wir als bag if werden uns weiter dafür einsetzen.