Förderempfehlung der BIH zur Untersützten Beschäftigung
Berufsbegleitende Leistungen im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung können nach §38a SGB IX durch die Integrationsämter gefördert werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter hat mit Stand vom 27.12.2010 Empfehlungen zu einer einheitlichen Förderpraxis entwickelt.Zu der Beauftragung von Trägern mit der Leistungserbringung wird festgestellt: “Berufsbegleitung wird durch einen externen Leistungserbringer (…) ausgeführt. Die schon nach §109 SGB IX von den Integrationsämtern beauftragten Integrationsfachdienste sind in §38a SGB IX dafür ausdrücklich benannt. Abhängig von den regionalen Gegebenheiten kann aber auch ein anderer Leistungserbringer beauftragt werden. Bei der Auswahl des Leistungserbringers ist das Wunsch- und Wahlrecht des schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen.”
Die Empfehlungsvereinbarung: BIH Empfehlung UB Stand 271220101 Anlage zur BIH Empfehlung UB