Neue Corona-Hilfe von Aktion Mensch

Die Aktion Mensch startet zum 01.01.2021 eine neue Corona-Hilfe für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe. Gemeinnützige Träger von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben können Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für einen betroffenen Standort/Betriebsteil erhalten.

Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen bereits im Jahr 2020 eine Förderung aus der ersten Corona-Soforthilfe der Aktion Mensch erhalten hat. Interessenten können sich bei Beratungsbedarf ab Montag, den 04.01.2021 an den jeweiligen Bundes- oder Spitzenverband oder an die Aktion Mensch wenden.

Weitergehende Informationen sowie die Möglichkeit der Antragstellung gibt es ab dem 01.01.2021 im Digitalen Antragssystem der Aktion Mensch unter: www.aktion-mensch.de/antrag.

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