Inklusionsunternehmen profitieren von Corona-Teilhabe-Fonds
Anfang Juli hat der Bundestag beschlossen, 100 Mio. Euro für den Corona-Teilhabe-Fonds zur Verfügung zu stellen. Mit diesem sollen Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen in der Corona-Krise unterstützt werden. Seit dem 11.12. liegt nun die entsprechende Richtlinie vor.
Der Förderzeitraum erstreckt sich von September 2020 bis März 2021. Die Hilfen können rückwirkend zum 01.09. beantragt werden. Bewilligungsstellen sind die zuständigen Integrationsämter. Auf Intervention der bag if hat das BMAS vergangene Woche zugesagt, dass bei den Einnahmen nicht der Umsatz, sondern der Rohertrag herangezogen wird. Somit ist sichergestellt, dass Unternehmen mit einem hohen Wareneinsatz nicht benachteiligt werden.
Die Richtlinie finden Sie HIER.