Keine Tarifpflicht bei Zuverdienst-Beschäftigung
“Zuverdienst” ist ein Konzept zu Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind oder eine besondere Schwere der Leistungsbeeinträchtigung aufweisen. Die Hauptzollämt Erfurt und Augsburg als zuständige Prüfbehörden haben nun entschieden, das bei einem Träger in Bayern hier nicht die Anwendungspflicht der Mindestlohnregelung besteht.
Argumentationshilfe des Trägers HOI! in Kempten: HOI! Stellungnahme Zollbehörde
Schreiben der Zollämter: HOI! Hauptzollämter