Bundesregierung sieht keinen Missbrauch des Umsatzsteuervorteils bei Integrationsfirmen

Nachdem der Bundesrechnungshof den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Integrationsprojekte in Frage stellte (siehe unsere Meldung vom 24.September) und die Bundesregierung ein Gutachten in Auftrag gab (unten im Download), das zu einer ähnlichen Einschätzung kam, kann zunächst Entwarnung gegben werden. Auf vielfältige Widerstände – auch unserer Bundesarbeitsgemeinschaft – hin, hat die Regierungskoalition beschlossen, erst einmal eine Kommission einzusetzen. Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, nahm zu dem Thema Stellung und informiert über eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage hin: “Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass der Gesetzgeber unter Beachtung der gemeinschaftsrechlichen Vorgaben festzulegen hat, für welche Art von Leistungen der ermäßigte Steuersatz gelten soll. Nicht geteilt wird dagegen die Einschätzung, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Integrationsprojekte gem. § 132 SGB IX weit über den Spielraum dessen hinausgeht, was das Unionsrecht den Mitgliedstaaten zum ermäßigten Steuersatz einräumt. Im Übrigen bezieht der Bundesrechnungshof die zitierten Aussagen nicht speziell auf Integrationsprojekte, sondern allgemein auf die gesetzlichen Regelungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Leistungen gemeinnützlicher Einrichtungen in § 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz.

Stellungnahme Silvia Schmidt: Silvia Schmidt I-Firmen Umsatzsteuer

Das Gutachten: 10-09 Gutachten ermäßigte UST

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