Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geplant

Die Bundesregierung beschäftigt sich zurzeit mit einer Neufassung des AÜG, unter dessen Geltungsbereich seit dem 01.12.2011 auch Integrationsunternehmen fallen, die die integrative gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung nutzen, um besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

In der erneuten Beschäftigung der Bundesregierung mit dem Gesetz sieht die bag if die Chance, erneut einzuwirken, um für gemeinnützige Unternehmen einen Ausnahmetatbestand zu erwirken.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren 2010/2011 hat die bag if darauf hingewiesen, dass die Bedingungen des AÜG zu einer Exklusion von Menschen mit besonders schweren Behinderungen führen wird, zeigt sich doch in der Arbeitnehmerüberlassung dieser Personen, dass durch “Equal Pay” und eine Begrenzung der Verleihdauer die Hürden für eine Aufnahme in andere Betriebe des Arbeitsmarktes nahezu unüberwindbar hoch sind.

Die bag if hat sich in einer Stellungnahme hierzu geäußert.

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