Aktion Mensch legt Corona-Soforthilfe-Programm zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben auf

Zur Sicherung inklusiver Arbeitsplätze in gemeinnützigen Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben stellt die Aktion Mensch ab sofort eine Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aktion Mensch will die Unternehmen jetzt dabei unterstützen, die Beschäftigung der Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderung nachhaltig sicherzustellen.

Damit trägt die Aktion Mensch dazu bei, den vielen gemeinnützigen Inklusionsunternehmen, die keinen Zugang zu den allgemeinen Soforthilfen der Wirtschaft haben, in dieser schwierigen Zeit über die Liquiditätsprobleme zu helfen.

„Die Aktion Mensch sieht sich in der Verantwortung, die Inklusionsunternehmen in der aktuellen Situation zu unterstützen – beim Erhalt ihrer Strukturen und der inklusiven Arbeitsplätze “, sagt Armin v. Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch. „Den Firmen kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu, die durch die Corona-Krise zunehmend in Gefahr gerät.”

Ab sofort bis Ende Juli 2020 können alle gemeinnützigen Inklusionsunternehmen und alle von der Aktion Mensch im Aufbau unterstützten Zuverdienstprojekte in Deutschland einen Antrag auf Förderung stellen, wenn sie sich in einer Corona-bedingten Krisensituation befinden und unter Umsatzrückgängen leiden, die ihre Existenz und ihren Fortbestand bedrohen. Pro Unternehmen können bis zu 20.000 Euro für Personal- und Sachkosten bewilligt werden – zum Beispiel für Krisenkoordination, Mehrkosten einer anstehenden Wiedereröffnung, Mietkosten oder die Erschließung neuer Geschäftsfelder. Alle Informationen zur Förderung finden Sie hier: https://www.aktion-mensch.de/soforthilfe

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