Änderung des Vergaberechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 31.07.2013 eine Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Damit soll bei der öffentlichen Vergabe zukünftig mehr auf Qualität geachtet werden. Dies kann sich unter anderem auf Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals beziehen. Laut Maria Michalk MdB, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist darin eine positive Veränderung zu sehen: “Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, werden vor allem erfahrene Anbieter von Maßnahmen speziell für arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen davon profitieren. Ihre Fachkenntnisse in der Beratung, Ausbildung, Vermittlung und Begleitung von Menschen aus dieser Zielgruppe sollen künftig ein stärkeres Wettbewerbselement im Ausschreibungsverfahren sein.”