Arbeits- und Sozialminister stellen Weichen für mehr Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder wollen 2014 ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Das geht – neben vielen anderen Beschlüssen – aus dem Protokoll der 90. ASMK hervor.

Ziel eines Bundesleistungsgesetzes ist es, Menschen die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen. Die bisherige Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Ein Grundsatz dabei ist es, dass Leistungen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden sollen.

An den Grundlagen dieser Forderungen haben die Länder in der ASMK in mehreren Berichten und Anhörungen seit 2007 gearbeitet. In der Konferenz vom 27./28. 11. 2013 haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder beschlossen, dass “die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes […] für die ASMK eine zentrale gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe des Jahres 2014” darstellt (90. ASMK Protokoll S. 9).
Der Beschluss zum Thema Eingliederungshilfe / Bundesleistungsgesetz unter TOP 5.2 findet sich auf den Seiten 8-11 (ebd.).

Im Anhang des Protokolls der Konferenz (ebd. 75–110) wird u.a. darauf eingegangen, dass voll erwerbsgeminderte Menschen mit wesentlichen Behinderungen die Möglichkeit erhalten sollen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, sondern auch bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen zu können. “Andere Anbieter“ sollen hier für mehr Inklusion sorgen und es sollen keine neuen „Einrichtungen“ geschaffen, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Dabei sind Integrationsfirmen als Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes ausdrücklich neben Integrationsfachdiensten, Anbietern von Bildungsleistungen und Beschäftigungsgesellschaften genannt (vgl. ebd. 84).

Die Erbringung dauerhafter Nachteilsausgleiche für Arbeitgeber soll normiert werden. Ziel ist hier die nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt, die ansonsten einen Anspruch auf Aufnahme in den Arbeitsbereich einer WfbM hätten (ebd. 85).
Da auch der Bund (Erklärung der Kanzlerin vom 3.12.2013) das Thema auf die politische Agenda gesetzt hat, kann man erwarten, dass die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes nun in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird. Damit werden sich auch für Integrationsfirmen neue Chancen und Entwicklungen ergeben.

Lesen Sie HIER das Protokoll der 90. ASMK.

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