Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz vom 18.12.2015
Seit Anfang Januar wird der (nicht öffentliche) Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz in Fachkreisen intensiv diskutiert. Auch die bag if hat sich mit den Inhalten bereits auseinandergesetzt, auch wenn der die Integrationsunternehmen betreffende Teil III des neuen SGB IX noch nicht Inhalt des Entwurfs war.
Die bag if wird deshalb zunächst nur eine Kurzstellungnahme zu den jetzt vorliegenden Inhalten abgeben: Aufnahme der Zuverdienstangebote in den Leistungskatalog der anderen Leistungsanbieter, ein Budget für Arbeit bemessen an den Lohnkosten und nicht an dem Werkstattkostensatz und die Korrektur der Begrifflichkeit „Inklusionsprojekte“ hin zu „Inklusionsunternehmen“ oder „Inklusionsfirmen“. Nach Vorlage des Referentenentwurfs werden wir uns umfassend äußern und eine Gesamtbewertung der Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe im allgemeinen Arbeitsmarkt abgeben.