Arbeitshilfen der BAGüS zur Eingliederungshilfe
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe hat zwei Arbeitshilfen herausgegeben, in denen die Voraussetzungen der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe und die Schnittstellen zu anderen Leistungsarten (wie Pflege, Jugendhilfe, Schule) beschrieben werden. Bestandteil der Ausarbeitungen sind auch die Auseinandersetzung mit dem Behindertenbegriff – hier vor allem die Definition der wesentlichen geistigen, körperlichen und seelischen Behinderung sowie Autismus und Hirnschädigung im SGB IX und SGB XII.
Die Arbeitshilfen: BAGüS Leistungsvoraussetzungen BAGüS Schnittstellen