ASMK greift Anregungen der bag if auf

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat bei ihrer Tagung im Dezember 2018 zwei Anregungen der bag if aufgegriffen. Diese betreffen die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) und die Verteilung der Mittel der Ausgleichsabgabe.

Zum einen hatte sich die bag if an das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium gewandt mit der Anregung, die zeitlichen Vorgaben zur ReZA zu senken, um die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen in kleineren und mittleren Unternehmen zu stärken. Alternativ hatte die bag if angeregt, ein neues Modul für den Umgang mit Menschen mit schweren Behinderungen und Beeinträchtigungen in die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) aufzunehmen. Die ASMK appelliert nun an die Bundesregierung, die AEVO entsprechend zu ergänzen sowie eine Reduzierung oder Abschaffung der zeitlichen Vorgaben zur ReZA zu prüfen.

Zum anderen hatte die bag if gemeinsam mit der lag if Thüringen gegenüber dem thüringischen Arbeits- und Sozialministerium die problematische Finanzierungssituation für Inklusionsunternehmen durch die Ausgleichsabgabe dargelegt. Dem von Berlin und Thüringen darauf eingebrachten Antrag, den Bund aufzufordern, den von den Ländern an den Ausgleichsfonds abzuführenden Anteil der Ausgleichsabgabe von 20% auf 10% zu senken, folgten die Arbeits- und Sozialminister einstimmig.

Die konkreten Beschlüsse der ASMK 2018 dazu finden Sie HIER.

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