Ausgleichsabgabe 2012 – Ausgleichsabgaberechner und Meldeverfahren über REHADAT-elan

Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ab 1.1. 2012 betrifft alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Sie sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent der Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss die Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Zum 1. Januar 2012 hat sich die monatliche Ausgleichsabgabe wie folgt erhöht:
– 115 € (bisher 105 €), bei einer Erfüllungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
– 200 € (bisher 180 €), bei einer Erfüllungsquote von 2 bis unter 3 Prozent und
– 290 € (bisher 260 €), bei einer Erfüllungsquote von 0 bis unter 2 Prozent.

Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird. (Quelle: BMAS)
Wer Menschen mit Behinderung beschäftigt, kann Beiträge zur Ausgleichsabgabe sparen. Wie hoch die Einsparungen sein können, berechnet der >Ersparnisrechner< von REHADAT-elan: http://www.rehadat.de/Ersparnisrechner/welcome.htm
Arbeitgeber werden bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und dem Meldeverfahren über die aktuelle Software von REHADAT-elan unterstützt: http://www.rehadat-elan.de/de/Download2012/index.html
Integrationsfirmen unterliegen ebenfalls der Meldepflicht.

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