Ausschreibungspraxis: Wissenschaftlicher Dienst der Bundestages zitiert BAG-IF
Im Zusammenhang mit der beschlossenen Ausschreibung von IFD-Dienstleistungen bezieht sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Ausarbeitung zur Anwendung des Vergaberechts nach § 46 SGB III auf eine Stellungnahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen. Auszug: “Ortsfremde Anbieter (zum Teil aus England und Polen) drängten mit „Kampfpreisen“ in neue Regionen vor und würden nach 2 bis 3 Jahren wieder wegen Erfolglosigkeit verschwinden. Bestehende Netzwerke, jahrelang entwickelte Kontakte zwischen Unternehmen und Unterstützern würden zerstört, die Angebotsstruktur verkomme zur Versorgungswüste. Die soziale Infrastruktur in den Kreisen und Städten, die bislang die Basis für ein krisenfestes Sozialsystem gewesen seien, würde so nachhaltig geschädigt. Die Ausschreibungspraxis erweise sich immer mehr als Hemmschuh für die Bereitschaft der Verbände zur Mitwirkung am Reformprozess. Sie untergrabe darüber hinaus die Möglichkeit zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts für den behinderten Menschen. Eine Wahlmöglichkeit finde in diesem Verfahren nur einmal statt, nämlich dann, wenn der Leistungsträger sich über einen mehrjährigen Zeitraum für einen Anbieter entscheide.”
Die Ausarbeitung: Ausarbeitung Anwendung Vergaberecht § 46 SGB III