BIH veröffentlicht fachpolitische Leitgedanken

Die BIH hat ihre fachpolitische Leitgedanken und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechts der Menschen mit Behinderung im beruflichen Kontext veröffentlicht. Das Dokument enthält 10 Kernthesen, mit denen konkrete Vorschläge gemacht werden, den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen:

Behinderten Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen und die Beschäftigung zu sichern. In den Leitgedanken nennt die BIH Integrationsunternehmen aktueller denn je: “In den letzten 20 Jahren haben Integrationsprojekte unter Beweis gestellt, dass es gelingen kann, Menschen, die aufgrund ihrer erheblichen Behinderungen ansonsten nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein könnten, inklusiv zu beschäftigen. Sie sind positive Beispiele gelebter Inklusion, die sich der Umsetzung der UN-BRK verpflichtet fühlen.“ Die BIH spricht sich für eine, über die Ausgleichsabgabe hinweg gehende, ausreichende Finanzierung von Integrationsunternehmen aus. Sie rät auch, Integrationsunternehmen innerhalb der vergaberechtlichen Spielräume stärker zu berücksichtigen und den steuerrechtlichen Nachteilsausgleich für gemeinnützige Integrationsunternehmen verlässlich und konsequent umzusetzen.

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