Die bag if im BMAS

Bei einem Gespräch am 11.09. im BMAS hatte die bag if Gelegenheit, sich zu den aktuell anstehenden politischen Entwicklungen im Bereich der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auszutauschen.

Die bag if ist aufgefordert, sich an der Umsetzung der Bundestagsinitiative zum 150-Millionen-Programm aktiv zu beteiligen und für die im Antrag genannten Punkte konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten. Dies wird der Vorstand der bag if gerne aufgreifen und mit dem BMAS weiter erörtern.

Zum Thema Zuverdienst hat die bag if auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung im Bundesteilhabegesetz, bzw. im SGB IX hingewiesen.

Zur aktuellen Novellierung des Vergaberechts war zu erfahren, dass auf Bundesebene derzeit an einer Verwaltungsvorschrift gearbeitet wird, die bereits bestehende Länderrichtlinien, wie z. B. in RLP und NRW, aufgreift und Integrationsunternehmen in die Liste der bevorzugten Bieter aufnehmen soll.

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