Erfreuliche Nachricht aus dem BMF

Nach der Veröffentlichung des BFH-Urteils zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im November gibt es nun positive Signale aus dem Bundesfinanzministerium, die auf eine Entschärfung der Situation hoffen lassen.

Das BMF teilt mit, dass der Umgang mit dem BFH-Urteil inzwischen mit den zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden ist. Diese haben in ihrer Sitzung vom 21. – 23. Januar einstimmig beschlossen, dass die Veröffentlichung des Urteils zurückgestellt wird. Derzeit laufen Verhandlungen über die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der europarechtlichen Vorgaben für die Mehrwertsteuersätze. Das BMF werde sich in diesen Gesprächen für die Belange der betroffenen Menschen mit Behinderungen einsetzen. Werkstätten und Inklusionsbetriebe leisten aus Sicht des BMF einen wichtigen Beitrag zur Einbeziehung behinderter Menschen in das Arbeitsleben. Das Ziel des BMF sei es daher, die derzeitige Praxis der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die entsprechenden Leistungen langfristig zu sichern.

Durch den Beschluss, die Veröffentlichung des Urteils zurückzustellen, sei sichergestellt, dass die Finanzverwaltung weiterhin die bisherige Rechtslage anwendet.

Die Bemühungen der bag if und ihrer Mitglieder scheinen Früchte getragen zu haben.

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