Ergebnis der Umsatzsteuerumfrage liegt vor

Vor dem Hintergrund der Problemanzeigen einer Reihe von Mitgliedsfirmen hat die bag if die FAF gGmbH beauftragt, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Umsatzsteuererhöhung von 7% auf 19% quantitativ abzuschätzen und zu bewerten.

Angeschrieben wurden 350 Integrationsunternehmen, von denen 180 an der Befragung teilgenommen haben. Die Ergebnisse liegen nun vor und können von unseren Mitgliedern HIER abgerufen werden.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass den Integrationsunternehmen in Deutschland bei Wegfall des ermäßigten Steuersatzes Minder-Erträge in zweistelliger Millionenhöhe drohen. Dies hätte mit Sicherheit signifikante Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und die Nachhaltigkeit der Arbeitsplätze in Integrationsfirmen.

Aus aktuellem Anlass hat sich die bag if diesbezüglich an die Landesfinanzminister gewandt. Wie die bag if erfuhr, sind die Landesfinanzminister vom Bundesfinanzministerium gebeten worden, sich zu einer grundsätzlichen Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Integrationsfirmen und Werkstätten zu positionieren. In ihrem Schreiben an die Landesfinanzminister bittet die bag if um eine eindeutige Regelung, um Auslegungskonflikte zukünftig zu vermeiden. Eine Präzisierung des Umsatzsteueranwendungserlasses oder eine Verankerung direkt im § 12, Abs. 2 UStG könnten hier Abhilfe schaffen.

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