EU-Parlament fordert Berücksichtigung von Inklusionsunternehmen in der neuen EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen nach 2020

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament aktuell eine Entschließung verabschiedet, mit der es seine Forderungen für die neue EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen nach 2020 an die EU-Kommission richtet. Zu den Forderungen zählt die Anerkennung, die Förderung und der Schutz von Inklusionsunternehmen.

Als Folgemaßnahme zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 fordert das Parlament die Kommission auf, eine umfassende, finanziell gut ausgestattete und ehrgeizige EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 vorzulegen. Diese soll die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen und ihre Bedürfnisse widerspiegeln. Die aktuelle Strategie 2010-20 dient als Rahmen für politische und legislative Vorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Unterzeichnern die EU zählt. Die Strategie hat jedoch nur begrenzte Fortschritte erzielt und deckt nicht alle Bestimmungen der UN-BRK ab.

In der aktuellen Entschließung, die am 19. Juni mit großer Mehrheit vom Parlament verabschiedet wurde, fordern die Abgeordneten im Hinblick auf die neue Strategie, „inklusive Unternehmen anzuerkennen, zu fördern und zu schützen, um dauerhafte Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen“. In der Entschließung wird auch das Potential der Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen betont. Darüber hinaus wird die Kommission dazu aufgefordert, die Sozialwirtschaft mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gezielt zu unterstützen.

Die Entschließung wird in die neue EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen einfließen, welche die EU-Kommission voraussichtlich 2021 vorlegen wird. Die Änderungsanträge des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu Inklusionsunternehmen wurden vom Europäischen Verband der Inklusionsunternehmen (EuCIE) vorgeschlagen, zu deren Gründungsmitgliedern die bag if zählt.

In der Europäischen Union gibt es rund 100 Millionen Menschen mit Behinderungen, die immer noch auf Hindernisse stoßen, wenn sie ein unabhängiges Leben führen wollen. Insbesondere ist vielen von ihnen immer noch der uneingeschränkte und gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Das wird auch durch die Beschäftigungsquote von rd. 50% im Vergleich zu rd. 75% bei Menschen ohne Behinderungen verdeutlicht.

Die gesamte Entschließung finden Sie HIER.

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