Expertise Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Expertise “Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen” veröffentlicht. Zielgruppe waren u.a. auch Menschen mit Behinderungen in Werkstätten (WfbM). Die beauftragten Wissenschaftler/-innen empfehlen im Rahmen der Expertise unter anderem:

  1. Die Neufassung des Schwerbehindertenbegriffs, insbesondere der GdB-Klassifikation; die Harmonisierung mit dem an der ICF orientierten Behinderungsbegriff des SGB IX. Dabei ließe sich das Konzept des Workability-Ansatzes produktiv nutzen und weiterentwickeln.
  2. Die Entwicklung eines Index for Inclusion für die Arbeitswelt (in Anlehnung an den bereits für die inklusive Schule entwickelten Index) in Kooperation mit Unternehmen, der BAG-Rehabilitation, der BAG-BIH, Fachkräften der Behindertenhilfe, Selbstvertretungsorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und wissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Damit ließen sich standardisierte Kriterien einer inklusiven Beschäftigungspolitik für (schwer-)behinderte und chronisch kranke Menschen erarbeiten.
  3. Die Förderung eines einheitlichen Disability Managements aus einer Hand in Verantwortung der Integrationsämter, operativ durch die IFD mit entsprechender Zuständigkeit für Beratung, Vermittlung und Begleitung behinderter und chronisch kranker Stellenbewerber/-innen und bereits beschäftigter behinderter und chronisch kranker Arbeitnehmer/-innen.

Leider spielen hier die Integrationsfirmen bedauerlicherweise keine Rolle, die gerade bei der Diskussion „Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt“ eine bessere Positionierung oder gar ein eigenes Kapitel in dieser Expertise verdient hätten. Schade.
Die Expertise finden Sie HIER.

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