Forderungen der Behindertenbeauftragten betreffen auch Inklusionsunternehmen
Anfang November haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern ihre „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ veröffentlicht. Den Inklusionsbetrieben ist dabei ein eigener Teil gewidmet.
Die Behindertenbeauftragten fordern u.a., die Anrechnungsmöglichkeit für Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen nach § 223 SGB IX auf Inklusionsbetriebe und andere Leistungsanbieter auszudehnen. Zudem erwarten sie bis 2025 ein gemeinsames Konzept, um Inklusionsbetriebe zu wichtigen Orten der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln.
Die bag if steht mit den Behindertenbeauftragten im Austausch zur „Erfurter Erklärung“. Die Erklärung finden Sie HIER.
(Foto © Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen)