Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt verabschiedet
Am 12. Mai hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt und somit den Weg zu mehr Chancen auf eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt frei gemacht.
Mit der Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen („vierte Stufe“), der Abschaffung der Deckelung im Budget für Arbeit, der Zweckbindung der Mittel der Ausgleichsabgabe für die Förderung im allgemeinen Arbeitsmarkt und auch der gesetzlichen Verankerung des Jobcoachings sind erste Schritte zu einem inklusiven Arbeitsmarkt getan.
Gleichwohl erwartet die bag if weitere Schritte wie z. B. die volle Sozialversicherungspflicht im Budget für Arbeit, Verbesserungen im Budget für Ausbildung, die Sicherstellung der Finanzierung eines inklusiven Arbeitsmarkts durch Steuermittel und die gesetzliche Festschreibung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige Inklusionsunternehmen. Wir bleiben dran.