Inklusionsbetriebe profitieren von neuen Vergaberegelungen im Land Hamburg

In Hamburg ist zum 01.01.2024 die Hamburgische Vergaberichtlinie aktualisiert worden. Die neugefasste Richtlinie verpflichtet die Vergabestellen des Landes dazu, Inklusionsbetriebe bei öffentlichen Ausschreibungen als bevorzugte Bieter zu berücksichtigen.

Konkret besteht die bevorzugte Berücksichtigung in folgenden Regelungen:

  • Der Wettbewerb kann im Wege einer Verhandlungsvergabe oder der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf bevorzugte Bieter beschränkt werden.
  • Bei beschränkten Ausschreibungen und der Verhandlungsvergabe sind regelmäßig auch die bevorzugten Bieter zur Angebotsabgabe mit aufzufordern.
  • Dem Angebot eines bevorzugten Bieters ist der Zuschlag zu erteilen, wenn es ebenso wirtschaftlich ist wie das Angebot eines anderen Bieters.
  • Bei der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung wird das Angebot eines bevorzugten Bieters mit einem Preisabschlag von 10% berücksichtigt.

Die Richtlinie ist verpflichtend für die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg.

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