Koalitionsvertrag: So soll Deutschlands Zukunft (für Menschen mit Behinderungen) gestaltet werden
CDU/CSU und SPD haben sich mit dem Koalitionsvertrag auf einen gemeinsamen Nenner für die nächste Legislaturperiode geeinigt. Dabei ist eine Leitidee der Politik der zukünftigen Bundesregierung die inklusive Gesellschaft: „Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto ‘Nichts über uns ohne uns’.“ (S.110)
Weitere wichtige Punkte, die auch für Integrationsfirmen von Bedeutung sind, finden sich unter der Überschrift „Inklusiven Arbeitsmarkt stärken“: „Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem ‘Budget für Arbeit’ einbeziehen.“ (S. 110f)
Der Verweis auf das Bundesprogramm „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“ ist deshalb bedeutsam, weil darin u.a. ein verstärktes Engagement der Integrationsämter für Arbeitsplätze in Integrationsfirmen angekündigt wird (vgl.: Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart). Mit einer jährlichen Steigerung der Arbeitsplätze von 10% könnte ein wesentlicher Schritt zu mehr Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt geleistet werden.
In Kapitel 1.2., „In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung“ ist unter der Überschrift “Allianz für Aus- und Weiterbildung” festgelegt, dass die Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung den Koalitionären ein besonderes Anliegen ist. Die Maßnahmen des Übergangssystems und die Förderung beruflicher Ausbildung sollen überprüft und auf einen „vollqualifizierende Berufsausbildung“ ausgerichtet werden (S. 31).
Die neue Bundesregierung will die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: „Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen.” (S. 110)
Die Eingliederungshilfe soll reformiert werden und ein modernes Teilhaberecht entwickelt werden. Das hat die Kanzlerin auch in ihrer Videobotschaft am 30.11.2013 zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ erklärt, der am 03.12.2013 begangen wird. (vgl.: Kanzlerin kündigt Bundesleistungsgesetz an). Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: “Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.“ (S.110)
Die noch nicht vollständig veröffentlichten Ergebnisse der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Magdeburg (vgl.: HIER und HIER) vom 28.11.2013 unterstreichen dieses Vorhaben nachdrücklich und deuten nach ca. 10 Jahren Diskussion auf einen Meilenstein in der Sozial- und Behindertenpolitik der nächsten Jahre.
Weiterer Punkt in der Vertrag von CDU/CSU und SPD ist die Barrierefreiheit im Netz: „Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkungen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.” (S. 111)
Das Kapitel 2.1 (S. 65f) „Beschäftigungschancen verbessern“ sieht eine Vielzahl von arbeitsmarktpolitischen Vorhaben vor – der sog. „Soziale Arbeitsmarkt“ ist nicht darunter. Aber Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sollen neue Chancen erschlossen werden. Sie sollen in existenzsichernde Arbeit vermittelt, passgenau qualifiziert und begleitet sowie nachgehend betreut werden. Dabei soll das besondere Augenmerk auf langzeitarbeitslose Menschen gerichtet werden, die nur mit massiver Unterstützung im Arbeitsmarkt integriert werden können. Das soll u.a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose und die Gewinnung von Arbeitgebern, die sich Gruppe arbeitsmarktferner Personen besonders widmen, erreicht werden. Insgesamt sollen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 1,4 Milliarden Euro mehr ausgegeben werden. Nach den starken Kürzungen und Einschnitten in den Jahren zuvor, ist dies ein leichter Richtungswechsel.
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wird kommen, aber erst zum 01.01.2015 (vgl. S. 67) und mit einigen tarifvertraglichen Übergangsregelungen. Das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau kommt uneingeschränkt erst zum 01.01.2017. Die Regelungen in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertragsgestaltungen (S. 69ff) lassen für die sogenannte „integrative Arbeitnehmerüberlassung“ keine Verbesserungen erwarten.
Insgesamt lässt der Koalitionsvertrag viele Fragen durch offene Formulierungen im Unkonkreten. Für die Integrationsfirmen scheinen sich derzeit lediglich über die angekündigte Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung konkretere Perspektiven für mehr Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu ergeben. Auch die Entwicklung des Bundesleistungsgesetzes mit einem verstärkten „Budget für Arbeit“ könnten sich positiv auf die Entwicklung der Integrationsfirmen auswirken.
Den vollständigen Vertrag finden Sie HIER.