Konjunkturprogramm der Bundesregierung unterstützt auch Inklusionsunternehmen

Nach wochenlangen Bemühungen der bag if, den Zugang zu Corona-Soforthilfen auch für gemeinnützige Inklusionsunternehmen herzustellen, konnte jetzt mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung ein großer Erfolg verzeichnet werden. Das milliardenschwere Konjunkturprogramm bringt endlich auch Hilfen für gemeinnützige Inklusionsunternehmen. So beinhaltet das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zum einen Überbrückungshilfen für besonders betroffene Branchen, die eine Teilerstattung der fixen Betriebskosten vorsehen, wenn mindestens 60% Umsatzrückgang nachgewiesen werden. Zum anderen wird ein KfW-Sonderkreditprogramm für gemeinnützige Unternehmen aufgelegt, das mit einer bis zu 100%igen Haftungsfreistellung ausgestattet ist.

Das Eckpunktepapier sieht unter Punkt 13. vor, dass 50% der fixen Betriebskosten erstattet werden, wenn mindestens 60% Umsatzrückgang für April und Mai gegenüber dem Vorjahr nachgewiesen wird. Bei Umsatzrückgängen von mehr als 70% können sogar 80% der betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Maximal werden 150.000 € für 3 Monate erstattet. Mit den Überbrückungshilfen werden die besonders betroffenen Branchen wie Hotellerie, Gastronomie, Catering, etc. angesprochen, in denen auch viele Inklusionsunternehmen tätig sind. Der Gemeinnützigkeitsstatus steht der Inanspruchnahme nicht entgegen.

Mit einem Kredit-Sonderprogramm über die KfW-Bank kommt der Bund unter Punkt 15. nun auch unserer Forderung nach, die gemeinnützigen Unternehmen nicht von den Kreditprogrammen auszuschließen.

Für das eigenständige Kreditprogramm stellt der Bund 1 Milliarde Euro zur Verfügung und übernimmt die Haftung in Höhe von 80%. Die Länder, die das Programm über ihre Landesförderinstitute verantworten, übernehmen die restlichen 20% der Haftung. Nach Auskunft des BMAS sind folgende Konditionen vorgesehen:

  • max. 800.000 € Kreditsumme p. Unternehmen
  • 100 % Haftungsfreistellung (80% Sicherung übernimmt der Bund, 20% die Länder)
  • 1% – max. 1,5 % Zinsen
  • Laufzeit 10 Jahre
  • großzügige Gestaltung des Zeitraums bis zur 1. Tilgung
  • Ausreichung über Landesförderorganisationen (Landesbanken)

Wir hoffen, dass mit diesen Maßnahmen, den Hilfen der Aktion Mensch und den Sofortmaßnahmen der Inklusions- und Integrationsämtern nun ein wenig Entspannung eintritt und das gröbste Unheil abgewendet ist.

Wir werden die Situation der Unternehmen aber sorgsam im Blick behalten und uns bei auftretenden Schwierigkeiten in der Umsetzung der Maßnahmen weiterhin für die Interessen der Inklusionsunternehmen und ihrer Arbeitsplätze einsetzen.

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