Kürzung des Regelsatzes für behinderte Menschen ist vom Tisch
Silvia Schmidt, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion informiert: „Die Benachteiligung in der Regelsatzstufe 3, die die Bundesregierung mit der aktuellen HARTZ IV-Reform einführen wollte und die erwachsenen Menschen mit Behinderung über 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nur 80% des Regelsatzes zugestand, wird nicht kommen. Die Regierung hat sich in den Verhandlungen verpflichtet, einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorzulegen. Dieses Vorhaben von CDU/CSU und FDP hätte deutlich weniger Geld als bisher bedeutet – obwohl die betroffenen Menschen selbst mit den behinderungsbedingten Mehrbedarfen immer noch eine deutlich schwierigere Lebenssituation als nicht-behinderte Menschen der gleichen Altersgruppe haben(…)
Für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung hingegen brauchen wir nicht nur die Gleichbehandlung mit nicht-behinderten Menschen, sondern ein eigenständiges Leistungsgesetz für Teilhabe und damit langfristig auch eine Herauslösung der Teilhabeleistungen aus der Sozialhilfe sowie deutlich mehr Chancen auf auskömmliche Erwerbseinkommen für die Betroffenen. Menschen mit Behinderung sind aufgrund ihres Rehabilitations- und Assistenzbedarfs trotz Arbeit oft lebenslang auf Sozialhilfe und Grundsicherung angewiesen.“