Länder wollen Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Die Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben am 7. Juni 2013 einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt. Die Bedingungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollen durch langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen verbessert werden. Ferner soll deren Beschäftigungsfähigkeit erhalten, gestärkt beziehungsweise wiederhergestellt werden.
Hauptelement bei der Finanzierung ist die Aktivierung passiver Leistungen (Passiv-Aktiv-Transfer). Änderungen sind im SGB II vorgesehen und beziehen sich im Kern auf eine Wiederbelebung des §16 e SGB II. Mit dem Verzicht auf die Formulierung „besondere Schwere“ von Vermittlungshemmnissen soll eine Verfahrenserleichterung erreicht werden. Die Auslegung des Begriffs in der Praxis der Jobcenter hat immer wieder zu erheblichen Schwierigkeiten geführt.
In der Anlage zur Drucksache 441/13 (Seite 1) wird in der Terminologie erstmals der Begriff „Minderleistungsausgleich“ eingeführt. Dieser soll wieder bis zu 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung zur Problematik darlegen.
Erfahren Sie mehr auf der Homepage des Bundesrates.

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