Mehr Arbeitsplätze in Integrationsfirmen in Rheinland-Pfalz

Bis Mitte 2016 will das Land Rheinlandpfalz 100 weitere Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigung fördern. “Unser Ziel ist es bis Mitte 2016, gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, 100 zusätzliche Integrationsarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsfirmen zu fördern”, verkündeten die Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering (SPD) und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen Rheinland-Pfalz (LAG) und der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Lande Rheinland-Pfalz.

“Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung ist ein vorrangiges Ziel unserer Sozialpolitik in Rheinland-Pfalz. Die Eingliederung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsbetriebe in eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes, ist für uns ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Zielsetzung”, erklären Hering und Köbler und dankten den anwesenden Vertretern der LAG und der LIGA für Ihr herausragendes Engagement. “Als Bindeglied zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinem Arbeitsmarkt kommt den Integrationsfirmen eine große Bedeutung zu”, bekräftigt Hering. “Wir wollen die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen trotz Schuldenbremse stärken. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Inklusion, so Köbler.

In 68 rheinland-pfälzischen Integrationsfirmen arbeiten heute knapp 800 Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit etwa 1.200 Menschen ohne Behinderungen unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Integrationsfirmen müssen sich, wie andere Firmen auch, im Wirtschaftsleben bewähren und behaupten.

Die Integrationsfirmen haben einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Davon profitieren viele. Vor diesem Hintergrund ist es auch weiterhin das Ziel der Landesregierung, die Finanzierung so weit wie möglich unabhängig von der Ausgleichsabgabe zu gestalten. Durch die dauerhafte Förderung schwerbehinderter Menschen ist es absehbar, bis wann die fiskalischen Möglichkeiten der Ausgleichsabgabe nicht mehr gegeben sind.

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