Neue Empfehlungen der BIH zur Förderung von Integrationsprojekten
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat neue Empfehlungen zur Förderung von Integrationsprojekten nach §132 ff. SGB IX vorgelegt (Stand 23.4.2012). Änderungen bzw. Ergänzungen gibt es insbesondere bei Punkt 6.1 “Förderung von rechtlich unselbständigen Integrationsprojekten (Unternehmensinterne Integrationsbetriebe und -abteilungen)”.
Demnach können die Integrationsämter, anders als zuvor, nun ausnahmsweise die Gründung eines Integrationsbetriebes/einer Integrationsabteilung unter dem Dach einer gemeinnützigen Organisation zu lassen, wenn die Rechtsform einer gGmbH besteht. Ein gemeinnütziger Status und das damit verbundene Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht allein, stehen einer Förderung als Integrationsbetrieb bzw. -abteilung nicht mehr entgegen. Damit erhalten einige gründungswillige, gemeinnützige Träger die Möglichkeit, entsprechende Betriebe bzw. Abteilungen zu gründen. Fördervoraussetzung ist jedoch, dass neben den etablierten (vorrangigen) Förderungen über das SGB II, SGB III und SGB IX, keine Subventionierungen aus öffentlichen Mitteln erfolgen, etwa aus dem SGB XII (vgl. Seite 6-7). Die neuen Empfehlungen: BIH-Empfehlungen IP Stand_23-04-2012