Förderempfehlung der BIH zu Integrationsprojekten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat ihre Empfehlungsvereinbarung zur Förderung von Integrationsprojekten modifiziert. Neu aufgenommen wurden Ausführungen zur Einrichtung von ausgelagerten Arbeitsplätzen einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Integrationsprojekten und zur Bestimmung der förderfähigen Zielgruppe.Der neue Passus lautet: “Einzelne Arbeitsplätze aus WfbM können in Integrationsprojekten als ausgelagerte Arbeitsplätze geführt werden, wenn die Übernahme dieser WfbM-Beschäftigten in ein reguläres Arbeitsverhältnis beim Integrationsprojekt oder einem sonstigen Arbeitsgeber innerhalb eines absehbaren Zeitraums möglich erscheint. Die Förderleistungen nach §143 SGB IX können zur Finanzierung dieser ausgelagerten WfbM-Arbeitsplätze nicht verwendet werden.
Über den Umfang ausgelagerter WfbM-Arbeitsplätze in einem Integrationsprojekt muss mit dem Integrationsamt vorab Einvernehmen hergestellt werden. Die Finanzierung und Ausgestaltung der ausgelagerten Arbeitsplätze müssen gegenüber dem Integrationsamt jederzeit transparent gemacht werden. Die Stellungnahmen und Protokolle des Fachausschusses der WfbM für die betreffenden WfbM-Beschäfigten erhält das Integrationsamt zur Kenntnis.”

Die Empfehlungsvereinbarung vom 27.10.2010: BIH-Empfehlungen IP Stand 27102010

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