Neue Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V. – Zinszuschüsse auch für Integrationsfirmen

Die Aktion Mensch e.V. hat von der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe die bisherige Praxis der Gewährung von Zinszuschüssen für Kapitalmarktdarlehen an freigemeinnützige Träger übernommen. Damit können Zinsbelastungen für Kredite, die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, bezuschusst werden. Die Zinszuschüsse werden für Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen gewährt, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen verbessern. Weitere Zielgruppen sind Menschen in schwierigen sozialen Verhältnissen und Kinder und Jugendliche bis 27. Jahre. Förderfähig sind u.a. Tages- und Förderstätten, integrative Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Wohneinrichtungen, sofern sie nicht dauerhaft Lebensmittelpunkt sind und ambulante Dienste und Einrichtungen wie, familienentlastende Dienste, Beratungsstellen und Integrationsfirmen.
Die Zinszuschüsse werden für Bauten, Grundstücke, Umbauten und Inventar vergeben. Die Projekte dürfen – wie üblich – nicht vor der Antragstellung begonnen werden. Anträge können über den Bereich Förderung der Aktion Mensch e.V. gestellt werden. Die Auszahlung bewilligter Fördermittel läuft über die Bank für Sozialwirtschaft, Köln. Ausführliche Informationen und die Antragsformulare finden Sie unter: http://www.aktion-mensch.de/foerderung/antraege-und-formulare/infopakete-und-richtlinien.php

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