Neue Richtlinien der BIH zur Förderung von Integrationsprojekten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist bestrebt, die Förderung von Integrationsprojekten bundesweit einheitlich zu gestalten. Deswegen spricht sie Empfehlungen aus, die aktuell überarbeitet wurden. In die neue Richtlinie sind Ausführungen zur Einrichtung von Werkstattaußenarbeitsplätzen in Integrationsfirmen aufgenommen worden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass in den letzten Jahren Integrationsunternehmen von Behindertenwerkstätten verstärkt genutzt werden, um mehr Beschäftigung in Orten des Allgemeinen Arbeitsmarktes realisieren.
Weiter hat die BIH eine Arbeitshilfe herausgegeben, die der Prüfung und Feststellung der Zielgruppenzugehörigkeit für Integrationsprojekte (gem. § 132 SGB IX) dient.

Förderempfehlung der BIH: BIH-Empfehlungen IP 2010-06-09

Ziegruppendefinition der BIH: BIH Arbeitsthilfe Personenkreis 10-06-11

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