Neues Förderprogramm des BMWK „Nachhaltig Wirken“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat aktuell die Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Nachhaltig Wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ veröffentlicht. Mit dem Nachfolgeprogramm von „REACT with impact“ sollen Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland durch passende Unterstützungsangebote nachhaltig gestärkt werden.

Ziel der Förderung ist die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen.

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert. 
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Insbesondere im Modul I bietet sich für Inklusionsunternehmen die Chance, notwendige Veränderungsprozesse durch hochwertige Beratungs- und Unterstützungsprozesse begleiten zu lassen. So können z. B. die Beratung und Prozessbegleitung zur Optimierung von Geschäftsprozessen durch Digitalisierung oder die Neuausrichtung des Geschäftsmodells gefördert werden. Ebenso ermöglicht die Förderung den Auf- und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden, um dadurch Arbeitsplätze langfristig zu sichern und zu schaffen.

Weitere Informationen zum Programm und die Förderrichtlinie finden Sie hier:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-gemeinwohlorientierte-unternehmen

Eine Antragstellung ist ab dem 07. August 2024 möglich.

Die Antragstellung muss immer über die fachlich qualifizierte Unterstützungseinrichtung erfolgen, die die Beratungs- und Prozessbegleitung übernehmen soll.

*Bitte beachten Sie, dass die Unterstützungsleistungen im Modul 1 nur Unternehmen zur Verfügung stehen, die die Kriterien der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen: Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. (Es werden die Werte aller verbundenen Unternehmen – Tochter- und Muttergesellschaften – kumuliert.)

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner