Novemberhilfen können beantragt werden

Die Novemberhilfen für den aktuellen Lockdown können ab sofort beantragt werden. Wir freuen uns, dass viele unserer Anregungen zu gemeinnützigen Unternehmen in den Richtlinien berücksichtigt worden sind.

  • Gemeinnützige Unternehmen sind antragsberechtigt.
  • Bei ihnen wird erstmals nicht auf die Einnahmen, sondern auf die Umsätze abgestellt.
  • Hinsichtlich der Anrechnung der Außerhausverkäufe bzw. dem Umgang mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gibt es für gemeinnützige Unternehmen ein Wahlrecht, ob sie die Außerhausverkäufe zum ermäßigten Umsatzsteuersatz aus dem Vorjahr herausrechnen. Wer sich gegen die Herausrechnung entscheidet, muss im Gegenzug die Umsätze aus dem Außerhausverkauf während der Schließung ab 25% des Vergleichsumsatzes vollständig angeben und auf die Novemberhilfe anrechnen lassen.
  • Analog zu den Überbrückungshilfen gilt das Konsolidierungsgebot für verbundene Unternehmen nicht bei gemeinnützigen Unternehmen. Für die einzelnen gemeinnützigen Unternehmen oder Betriebsstätten kann jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Es wird dabei auf den Umsatz und die Mitarbeiterzahl der antragstellenden Einheit abgestellt.
  • Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl antragsberechtigt, wenn sie von den Lockdown-Maßnahmen entsprechend der Richtlinien beeinträchtigt sind.

Aktuell werden lediglich Abschlagszahlungen bis max. 10.000 € gewährt. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Weitere Informationen und die aktuellen FAQs finden Sie hier:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesfinanzministerium haben bereits eine Verlängerung der Novemberhilfen auch für den Dezember angekündigt. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird aber wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.

Mehr Informationen finden Sie HIER.

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